Forum 6: Abstracts
Abstracts zum Forum
Forum 6 Aus Fehlern lernen – neue Wege der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz
Abstract Christine Gerber, NZFH
Die Analyse von problematischen Kinderschutzfällen ist in vielen Ländern der Welt gängige Praxis. Sowohl die damit verfolgten Ziele, die Art und Weise der Durchführung, als auch die Erfahrungen, die damit gemacht wurden, sind jedoch sehr unterschiedlich. In Deutschland gibt es – im Hinblick auf das Lernen aus Fehlern - bisher nur wenig Erfahrung. Dies mag zum Einen daran liegen, dass die Entwicklung einer Fehlerkultur, im Sinne von Fehleroffenheit und Fehlerfreundlichkeit, im Kinderschutz erst am Anfang steht. Zum Anderen hängt es aber sicherlich auch damit zusammen, dass es bisher keine erprobten und bewährten Methoden gibt, mit Hilfe derer Fälle untersucht werden können. Ziel des Projektbereiches „Lernen aus problematischen Kinderschutzverläufen“ des Nationalen Zentrum Frühe Hilfen ist es nationale und internationale Erkenntnisse und Erfahrungen zu sammeln, eine breite fachliche Diskussion zu befördern und dadurch einen Betrag zur Entwicklung einer Fehlerkultur im Kinderschutz in Deutschland zu leisten.
Als wesentlich in der Diskussion über das Lernen aus Fehlern haben sich folgende Fragestellungen herauskristallisiert:
Welche Fälle eignen sich, um für die Zukunft zu lernen?
Neben tragisch verlaufenen Einzelfällen, in denen Kinder verletzt wurden oder gar zu Tode gekommen sind, können auch sog. Beinahe-Unfälle oder erfolgreich verlaufene Fälle interessante Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes liefern. Ob und zu welchen Aspekten auch Fälle aus Ombuds- und Beschwerdestellen Hinweise auf die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Kinderschutz liefern können, ist darüber hinaus eine interessante Diskussion, die jedoch noch völlig am Anfang steht.
Was soll untersucht werden?
Im Sinne eines systemischen Verständnisses von Fallanalysen, ist das Herausarbeiten der Ursache eines Fehlers von zentraler Bedeutung. Geht man davon aus, dass Fehler nicht alleine auf individuelles Fehlverhalten zurück zu führen sind, sondern unterschiedliche Menschen in der gleichen Situation Fehlentscheidungen treffen, so ist – im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung – vor allem interessant, welche Faktoren Fehler provozieren oder was sinnvoll wäre, damit Fehler frühzeitig erkannt werden.
Wer soll Fälle untersuchen?
Die Beteiligung und Auseinandersetzung mit den am Fall beteiligten Fachkräften und Institutionen ist im Hinblick auf das Fallverstehen von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig bedarf es neutraler und externer Unterstützung, die das Verfahren und die Ergebnisse strukturiert, moderiert und systematisiert. Neben den am Fall beteiligten Professionellen kann auch die Beteiligung der betroffenen Familie sehr hilfreich sein um einen Fallverlauf rückblickend zu verstehen. Ombuds- und Beschwerdestellen können daher – im Hinblick auf den Einbezug der Betroffenenperspektive - wichtige Kooperationspartner sein.
Wie können die Erkenntnisse des Einzelfalles für eine Weiterentwicklung des Systems genutzt werden?
Einerseits können Einzelfälle wichtige Hinweise auf Mängel des Systems (Struktur, Verfahren, Instrumente, etc.) liefern. Andererseits besteht die Gefahr, dass durch die vorschnelle Übertragung von Einzelfallerkenntnissen auf alle Fälle, neue Fehlerquellen entstehen. Damit das „Lernen aus Fehlern anderer“ gelingen kann, bedarf es einer Triangulierung von Erkenntnissen aus dem Einzelfall mit Erkenntnissen aus anderen Fallanalysen und allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Kinderschutz.
Forum 6 Aus Fehlern lernen – neue Wege der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz
Abstract Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl, Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin
Die Erfahrungen der fast 100jährigen Zusammenarbeit im so genannten „Hilfedreieck“ zeigen die Interessensvielfalt und -konflikte aller Beteiligten im Hilfeplanungsprozess. Daher ist die Beteiligung von jungen Menschen und Personensorgeberechtigten an Entscheidungen über die Gewährung und über die Gestaltung von Hilfen im Rahmen der Jugendhilfe aus fachlicher, ethischer und rechtlicher Sicht zwar unumstritten notwendig und geboten. Dennoch ist die Sicherung von Betroffenenrechten in sozialpädagogischen Organisationen in der Praxis mit erheblichen strukturellen Problemen verbunden. Dies haben auch die aktuellen Debatten über Fehlverhalten von Fachkräften in stationären Einrichtungen in trauriger Weise verdeutlicht. Welche Möglichkeiten stehen den Betroffenen offen, wenn sie alleine nicht in der Lage sind, ihre Rechte einzufordern und die professionelle Selbstverpflichtung zur Sicherung der Betroffenenrechte nicht umgesetzt wird?
Seit langem gibt es Diskussionen darum, wie in dieser Konstellation Betroffenenrechte und Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls sicher gestellt werden können. Ein Vorschlag, der aus unterschiedlichen Anlässen diskutiert wird, ist die Einbeziehung einer unabhängigen Stelle in den Hilfeplanungsprozess und die Etablierung von Beschwerdestellen in Einrichtungen der Jugendhilfe. Seit 2002 entwickeln sich bundesweit Ombuds- und Beschwerdestellen, die an solche Überlegungen anknüpfen und Betroffene in Konflikten mit Jugendhilfeträgern durch Informationen, fachliche Expertise und persönlichen Beistand sowie durch die Bereitstellung rechtlicher Beratung und ggf. rechtlicher Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren unterstützen.
Im Forum „Aus Fehlern lernen – neue Wege der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz“ werden die Ergebnisse einer in diesem Jahr erstellten Expertise vorstellt, die erstmals empirisch gesicherte und strukturierte Informationen über die Breite von einrichtungsexternen Ombuds- und Beschwerdestellen in der bundesdeutschen Jugendhilfe liefert. Es werden Strukturen, Arbeitsweisen und Erfahrungen dieser neuen Akteure in der Jugendhilfe vorgestellt und Einschätzungen zu Entwicklungspotentialen und Erweiterungsmöglichkeiten im Sinne des Lernens aus Fehlern im Kinderschutz zur Diskussion gestellt. Dabei wird exemplarisch auch auf einrichtungsinterne Ombuds- und Beschwerdemodelle eingegangen.




